Ist Greenwashing ein Kavaliersdelikt?
- Christoph Polly
- 14. Aug. 2023
- 1 Min. Lesezeit

Bisweilen wird der Eindruck erweckt, als wäre #Greenwashing bloß ein Kavaliersdelikt.
Die Europäische Union gilt zwar als Vorreiter im Kampf gegen Greenwashing. Im Frühjahr dieses Jahres wurde eine Einigung zum Green Bond Standard (#EUGBS) erzielt sowie ein Gesetzesentwurf betreffend Green Claims vorgelegt.
In 2022 wurde Artikel 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (#SFDR) präzisiert. Kurz darauf führten die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sowie die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ein gemeinsames Assessment durch, um das Ausmaß von übertriebenen Aussagen bei ESG-Investments zu analysieren. Als Konsequenz daraus können sich Investmentanlagen mit einem Volumen von – vorsichtig geschätzt – mehr als 150 Mrd. EUR nicht länger mit dem Prädikat ESG schmücken.
Allein das Fehlen einer klaren und einheitlichen Definition von Greenwashing in den unterschiedlichen Rechtsordnungen vereitelt den wirksamen Kampf gegen Greenwashing. Der Grundsatz „Know-it-when-you-see-it” greift einerseits zu kurz und lässt sich andererseits nicht in einen praktikablen Gesetzestext gießen.
Der ESG-Markt kann nur dann funktionieren, wenn die globalen Regulierungsbehörden einen gemeinsamen Rahmen für das schaffen, was als ökologisch oder sozial nachhaltig gilt!
* * * * *
Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht auf LinkedIn am 9. August 2023.
Comments